Bisher gab es nur länderspezifische Top-Level-Domains, wie .at oder .de, und nur 22 generische Top-Level-Domains, wie .com oder .net. Demnächst wird es ca. 1400 neue generische Top-Level-Domains (gTLDs) geben - z. B. .tirol, .apple, .nike oder .blog -, was die Anzahl von Domains weltweit drastisch erhöhen wird. Dieser Beschluss der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (Icann) ist umstritten, da er das System von Domain-Namen in technischer Hinsicht verkompliziert und es Markeninhabern erschwert, rechtsverletzende Domains zu identifizieren und gegen diese vorzugehen.

Am 13. Juni gab Icann bekannt, welche gTLDs beantragt wurden. Insgesamt gingen 1930 Anträge für 1409 unterschiedliche Domains ein. Markeninhaber haben nun rund sieben Monate Zeit, um die Liste der angemeldeten Domains auf mögliche Verletzungen ihrer Marken zu prüfen und bei der Icann einen Einspruch einzubringen. Danach sind sie auf den ordentlichen Rechtsweg verwiesen; dies kann die Rechtsverfolgung erschweren.

Die neuen Top-Level-Domains bringen für Markeninhaber auch dadurch Herausforderungen, dass viele als Registrierungsstellen fungieren und daher beliebigen Dritten die Registrierung von Sub-Domains (z. B. apple. blog) ermöglichen.

Um das Risiko von Verletzungen der eigenen Marken zu mindern, können Rechteinhaber ihre Marken bei der Clearingstelle der Icann melden. Sie wird als zentrales Verzeichnis von Markenrechten fungieren, die von allen Top-Level-Domains bei der Vergabe von Sub-Domains zu beachten sein wird: Versucht jemand eine Sub-Domain zu registrieren, die mit einer bei der Clearingstelle gemeldeten Marke ident ist, so wird er den Hinweis erhalten, dass die Domain potenziell fremde Markenrechte verletzt. Wird die Domain dennoch registriert, wird der Markeninhaber davon unterrichtet. Diese Vorkehrung hat zwar einen gewissen abschreckenden Charakter, wird aber die Markeninhaber nicht davon befreien, Verletzungen gerichtlich zu verfolgen. (Georg Kresbach, Lukas Feiler, DER STANDARD; 27.6.2012)