Icann: Länderdomains sind kein Eigentum

Die Icann betont, dass Länderdomains kein Eigentum seien und deshalb auch nicht an Dritte übergeben werden könnten. Kläger in den USA wollten die Domains von Syrien, Iran und Nordkorea beschlagnahmen lassen.

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Laut Icann sind Länderdomains kein Eigentum, können deshalb auch nicht beschlagnahmt werden.
Laut Icann sind Länderdomains kein Eigentum, können deshalb auch nicht beschlagnahmt werden. (Bild: Icann)

Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (Icann) hat der Beschlagnahme von Länderdomains widersprochen. In den USA hatten Kläger vor Gericht erreicht, dass die Länderdomains - sogenannte Country Code Top-Level Domains oder ccTLDs - von Syrien (.sy), Iran (.ir) und Nordkorea (.kp) beschlagnahmt werden sollten. Solche Domains seien kein Eigentum, erklärte die Icann. Sie gehörten nicht den Ländern, denen sie zugewiesen worden seien und könnten somit auch nicht beschlagnahmt werden.

Sollte die Icann damit beginnen, registrierte Länderdomains von sich aus an andere zu übergeben, würde das die unzähligen Organisationen, Unternehmen oder auch Individuen treffen, die die ccTLDs verwenden. Das würde letztlich zu einer Fragmentierung des Internets führen.

Rechtlich hat die Icann lediglich einen Vertrag mit dem US-Handelsministerium, in dem der Organisation zwar die Zuteilung von Top-Level-Domains überstellt wird. Obwohl die Icann juristisch US-Recht unterliegt, darf sie aber Domains nicht eigenmächtig ändern oder neu zuordnen. Sie darf dafür lediglich Empfehlungen aussprechen.

Verwaltet vom eigenen Land

Die Verwaltung der einzelnen ccTLDs obliegt bestimmten Verwaltungskräften in den jeweiligen Ländern. Die Regeln für die Evaluierung und Zertifizierung dieser Verwaltungskräfte sei von der Internetgemeinschaft festgelegt worden. Ohnehin habe die Icann kaum Kontakt zu ihnen. Auch aus technischer Sicht könne die Icann die Domains nicht umleiten, da die Server meist in den jeweiligen Ländern lägen, erklärte sie.

Eine Gruppe hatte die Länder Iran, Syrien und Nordkorea in den USA erfolgreich wegen terroristischer Tätigkeiten verklagt und unter anderem die Beschlagnahme der ccTLDs erreicht. Das Bezirksgericht in Washington D.C. hatte daraufhin eine entsprechende Verfügung bei der Icann eingereicht, der die Icann antwortete.

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mg16373 01. Aug 2014

... ist eine Alternative und dort würden solche Spielchen nicht funktionieren. Siehe...

plutoniumsulfat 01. Aug 2014

Welche Freiheit?

plutoniumsulfat 01. Aug 2014

Ich glaub vor 2000 Jahren lief es noch etwas sachkenntlicher.

plutoniumsulfat 01. Aug 2014

Zum Glück, sonst hätten sich noch so Bombenbauer damit ihre Anleitungen ins Netz gestellt.



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